Mit der Schufa professionell umgehen

Montag, 10. Mai 2010

Was besagt denn die Schufa-Klausel?

Immer wenn die Bürger am Kaufgeschehen mit Vertragsbindung teilnehmen, werden diese mit der sogenannten Schufa-Klausel konfrontiert. Dies geschieht, wenn ein Kreditbegehren besteht, ein Auto-Leasing angedacht ist oder ein Handy gekauft werden soll. Hier muss sich der Bürger damit einverstanden erklären, dass die eingetragenen Daten an die Schufa weitergereicht werden dürfen. Weigert sich der Bürger, kommt in aller Regel kein gültiger Vertrag zu stande. In der Praxis wird gerade zu mit Freude dieses Einverständnis vom Bürger gegeben, denn er begehrt das Konsumgut oder den Kredit.
Es ist das Recht des Kunden auf der Streichung der Klausel zu pochen. Im Gegenzug muss der Kunde dann mit der/den Konsequenz/en dann auch leben. Im Klartext heißt dass: bei einer Kontoeröffnung zeigt sich mit unter das Kreditinstitut von seiner schmalen Seite, z. B. das der Überziehungskredit nicht gewährt wird und vielleicht auch noch andere Dienstleistungen versagt werden, keine Eurocard oder Kundenkarte. Der Bürger erweckt bei der Negierung der Schufa-Klausel nicht den besten Eindruck und sammelt hier schon "Minuspunkte" ehe die Vertragsbeziehung richtig begonnen hat. Schufa-Klausel ist ein sensibles Thema im Finanzverkehr!!

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